WIESBADEN – Die Tarifverdienste in Deutschland sind im 1. Quartal 2021 um durchschnittlich 1,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Im Ergebnis berücksichtigt sind tarifliche Grundvergütungen und durch Tarifabschlüsse festgelegte Sonderzahlungen wie Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen oder tarifliche Nachzahlungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag der Anstieg ohne Sonderzahlungen im Vorjahresvergleich ebenfalls bei 1,3 %. Im gleichen Zeitraum stiegen auch die Verbraucherpreise um 1,3 %.
Deutlich unterdurchschnittlich sind die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im Vergleich zum 1. Quartal 2020 vor allem im Verarbeitenden Gewerbe gestiegen (+0,6 %). Dies ist vorrangig darauf zurückzuführen, dass für die Metall- und Elektroindustrie für die Jahre 2020 und 2021 wegen der Corona-Krise keine prozentuale Tariferhöhung vereinbart wurde. Ebenfalls unterdurchschnittlich stiegen die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen in den Bereichen Information und Kommunikation (+0,3 %) sowie Wasserversorgung und Entsorgung (+0,9 %).
Überdurchschnittlich entwickelten sich die Tarifverdienste mit Sonderzahlungen im Vergleich zum 1. Quartal 2020 unter anderem in der Energieversorgung (+3,0 %) und im Gastgewerbe (+2,8 %). Im Gastgewerbe machte sich vor allem der Abschluss in der Systemgastronomie aus dem Jahr 2020 sowie die Erhöhung der Entgelte im Hotel- und Gaststättengewerbe im 1. Quartal 2021 bemerkbar. Auch bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, zu denen beispielsweise die Gebäudereinigung gehört, stiegen die Tarifverdienste mit +2,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal überdurchschnittlich. Im Baugewerbe (+2,2 %) traten im 1. Quartal 2021 die Tariferhöhungen in Kraft, die bereits in der Tarifrunde 2020 verhandelt wurden.
Der verbreitete Einsatz von Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie hat keinen Einfluss auf die Tarifindizes, da sie die durchschnittliche Veränderung der durch Tarifabschlüsse vereinbarten Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer messen. Änderungen der tatsächlich bezahlten Arbeitszeit fließen in den Tarifindex nicht ein.
Wichtiger Hinweis zur Neugewichtung
Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse des vierteljährlichen Index der Tarifverdienste für das erste Quartal 2021 fand die turnusmäßige Umstellung auf das neue Basisjahr 2020=100 statt. Hierfür wurden alle monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Zeitreihen des Tarifindex ab Anfang 2020 unter Verwendung eines aktualisierten Wägungsschemas neu berechnet und veröffentlicht. Weiter zurückliegende Werte wurden lediglich umbasiert. Die Veränderungsraten für diesen Zeitraum sind rundungsbedingt angepasst.
Weitere Informationen
Detaillierte Daten zur Tarifentwicklung in ausgewählten Wirtschaftszweigen bietet die Fachserie 16, Reihe 4.3 (Tarifindex). Die dazugehörende Veröffentlichung "Lange Reihe" enthält zusätzliche Angaben zu den tariflichen Stundenverdiensten mit und ohne Sonderzahlungen in der Gesamtwirtschaft gegliedert nach Leistungsgruppen und Geschlecht.
Die vollständigen Quartals- und Jahresergebnisse können in der Datenbank GENESIS-Online über die Tabellen "Vierteljährlicher Index der Tarifverdienste" (62221-0001) und (62221-0002) abgerufen werden, die Ergebnisse des monatlichen Index der Tarifverdienste über die Tabelle "Monatlicher Index der Tarifverdienste (62231-0001)".
Einen Überblick über die Berechnung des Tarifindex bietet der Methodenbericht. Eine Übersicht samt Schaubild über die aktuellen Tarifabschlüsse und eine Zusammenstellung ausgewählter Öffnungsklauseln im 1. und 2. Halbjahr 2020 enthält die Fachserie 16, Reihe 4 (Tarifverdienste).
Pressemitteilung Nr. 252 vom 28. Mai 2021, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/05/PD21_252_622.html
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